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Dr. Heinz-Siegmund Thieler zur aktuellen Sozialstaat-Debatte

Hartz IV ist kein Thema für den Wahlkampf

Bild: Heinz-Siegmund Thieler
Heinz-Siegmund Thieler ist Hauptgeschäftsführer des Unternehmensverbandes der Metallindustrie für Dortmund und Umgebung e.V.

Es gibt eine in den Medien raumgreifende Debatte über die Hartz-IV-Sätze und die Grenzen der Finanzierbarkeit des deutschen Sozialstaats. Die Zahl der Nachdenklichen nimmt zu.

6,5 Millionen Menschen beziehen derzeit Transferleistungen unseres Sozialsystems. Die angeblich wegweisenden Hartz-Reformen sollten den Steuerzahlern Geld sparen. In den letzten vier Jahren vor der Reform gab der Staat jeweils 20 bis 30 Milliarden Euro aus.

Nach der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe liegen die jährlichen Gesamtausgaben bei fast 40 Milliarden Euro. Rechnet man Arbeitsmarktprogramme und zusätzliche Bürokratie hinzu, ergeben sich 45 Milliarden Euro als jährliche Kosten. Diese sind von allen Steuerpflichtigen zu finanzieren, vor allem aber von den steuerpflichtigen Beschäftigten.

Offensichtlich wird erkannt: Es gibt eine Schieflage zwischen arbeitender Bevölkerung und Transferleistungsbeziehern. Diese ist zu beseitigen, denn viele stellen die berechtigte Frage: Lohnt sich Arbeiten überhaupt noch?

Wenn die gesamten Leistungen des Arbeitslosengeldes II so hoch sind wie der erzielbare Verdienst auf dem ersten Arbeitsmarkt, lohnt sich eine Arbeitsaufnahme auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht.

Dies ist zum Beispiel bei einem Bruttoentgelt von monatlich 1.500 Euro der Fall. Steuern und Sozialabgaben führen bei einem Ehepaar mit einem Kind zu einem verfügbaren Netto, das der Stütze ohne Arbeit in etwa entspricht. Weil nämlich neben dem Arbeitslosengeld II Zuschläge für Ehefrau, Kinder sowie erhöhtes Wohngeld und andere Nebenleistungen hinzukommen.

Damit kein falscher Eindruck entsteht: Die wirklich Bedürftigen sind nach Kräften zu unterstützen! Aber: Es ist nicht hinzunehmen, dass einige aus dem Sozialsystem Geld ziehen, was wirklich Bedürftige brauchen. Wer sich nicht um Arbeit bemüht, muss mit Hilfekürzung rechnen. Leistungen des Staates, die von der Gemeinschaft der Steuerpflichtigen aufgebracht werden, müssen unweigerlich zu Gegenleistungen der Begünstigten führen.

Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Hilfebedürftigen für den Fall, dass sie die erwartete Gegenleistung verweigern, sieht das Gesetz vor. Seit der Arbeitsmarktreform unter der damaligen rot-grünen Regierung sind Langzeitarbeitslose verpflichtet, an Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt teilzunehmen. Seit 2009 können sie zudem beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen einbestellt werden, wenn es Zweifel an der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit gibt.

Hartz IV kann gekürzt werden, wenn der Bedürftige das Beratungsgespräch, die ärztliche Untersuchung versäumt, die Weiterbildung abbricht oder eine zumutbare Arbeit nicht antritt. Auch wenn harte Konfrontationen nicht auszuschließen sind, kann der steuerpflichtige Bürger zu Recht erwarten, dass Schmarotzer sanktioniert werden.

Die Einführung von gesetzlichem Mindestlohn – ein Wahlkampfthema interessierter Kreise – als Lösung des Problems ist eher kontraproduktiv. Es tritt das Gegenteil dessen ein, was tatsächlich erreicht werden soll. Bei einem, wie aktuell gefordert, Mindestlohn von 8,50 Euro hat die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von gering qualifizierten Arbeitskräften keine realistische Chance.