Der Staat hilft bei der Tilgung des Darlehens
Neue Ansichten vom Revier
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| Solide Planung ist nötig: Das gilt beim Bau –
und auch für die Finanzierung. Foto: fotolia |
Sie haben einen Riester-Sparvertrag – träumen aber auch vom Eigenheim? Dann sollten Sie wissen: Seit Anfang 2010 können Sie das Riester-Konto viel einfacher als bisher leer räumen, um dieses Geld in eine Immobilie zu stecken! Wer so sein Eigenkapital erhöht, bezahlt dann natürlich weniger Zinsen an die Bank.
Generell sollte jetzt jeder, der bauen will, sich näher mit der Riester-Rente befassen. Denn diese geförderte Altersvorsorge gibt es auch als „Wohn-Riester“: Dabei wird der Bau-Kredit mit kräftiger staatlicher Hilfe getilgt.
Die (für alle Spar-Formen gleiche) Förderung eines typischen Arbeitnehmers sieht so aus: Pro Jahr kann er 154 Euro Zulage einstreichen. Dazu gibt es in der Regel 154 Euro für den Ehepartner, wenn dieser einen eigenen Riester-Vertrag hat. 185 Euro pro Jahr gibt es für jedes kindergeldberechtigte Kind – und sogar 300 Euro für jedes seit 2008 geborene Baby. Außerdem kann man durch das Riestern Jahr um Jahr Steuern sparen.
50.000 Euro Vorteil möglich
Um diese Zulagen zu bekommen, muss man eine genau definierte eigene Spar-Leistung erbingen.
Die wird wie folgt errechnet: 4 Prozent vom Vorjahresbrutto nehmen – höchstens aber 2100 Euro – und die Zulage(n) für das laufende Jahr davon abziehen. Dieses Beispiel zeigt schon: Leicht verständlich ist die Riesterei leider nicht. Beratung durch Experten etwa der Hausbank tut meistens not.
Und das gilt ganz besonders für das Wohn-Riestern, das offiziell „Eigenheimrente“ heißt: Die geförderte Altersvorsorge wird da direkt an ein Bau-Darlehen gekoppelt.
Dass sich das lohnen kann, steht für Experten fest. Die Stiftung Warentest hat 2009 diverse Musterfälle detailliert durchgerechnet. Ihr Ergebnis: Einem Häuslebauer-Ehepaar mit Nachwuchs bringt ein Riester-Kredit bis zum Rentenalter zwischen 20.000 und rund 50.000 Euro Vorteil!
Dabei ist schon berücksichtigt, dass die Auszahlung einer jeglichen Riester-Rente steuerpflichtig ist.
Steuer-Last im Rentenalter
Um nun auch einen getilgten Riester-Kredit irgendwie besteuern zu können, hat der Gesetzgeber das „Wohnförderkonto“ ersonnen: Dort werden die „in der Immobilie gebundenen“ Vorteile erfasst – und mit zwei Prozent pro Jahr verzinst.
„Was zum Rentenbeginn herauskommt, wird versteuert“, weiß Niels Nauhauser, Experte für Altersvorsorge bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Immerhin: Der Steuersatz als Rentner ist meistens niedriger als während des Berufslebens. „Und wer die Wohn-Riester-Steuerschuld auf einen Schlag begleicht“, erklärt Nauhauser, „dem werden sogar 30 Prozent davon erlassen.“
Nach wie vor gibt es allerdings nicht viele Wohnriester-Angebote auf dem Markt. Wer sich dafür interessiert, muss also etwas Zeit investieren. Und sich über weitere Details informieren – etwa für den Fall, dass man die Immobilie später verkaufen möchte: Unter bestimmten Umständen muss dann die Förderung zurückgezahlt werden.
Nicht ans Limit gehen
Experte Nauhauser gießt selbst noch etwas Wasser in den Wein. „Wer sich ein Eigenheim nur aufgrund der Zulagen und der Förderung leisten kann“, sagt er, „sollte vorsichtig sein: Damit bewegt man sich als Immobilienkäufer zu sehr am finanziellen Limit.“
BBl/Hof
Info: Extra-Bonus
Ein Tipp für alle jungen Kollegen: Wer vor seinem 25. Geburtstag zu riestern beginnt, bekommt einen Berufseinsteiger-Bonus! Einmalig 200 Euro Extra-Zulage schenkt der Staat denen, die sich schon früh um ihre zusätzliche Altersvorsorge kümmern. |