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Lebensversicherungen sind eine beliebte Sparform – aber viele steigen wieder aus

Wenn es eng wird: Nicht kündigen!

Bild: Beratung tut not
Beratung tut not: Eine Lebensversicherung zu kündigen, ist oft die schlechteste Lösung.
Foto: photothek.net

Die Sache ist beliebt: Im Schnitt spart jeder Bürger, vom Baby bis zum Greis, mit einer Kapitallebensversicherung. Aber viele halten die oft jahrzehntelange Laufzeit nicht durch: Jeder zweite Vertrag wird wieder gekündigt, wie eine repräsentative Allensbach-Umfrage zeigte.

Gründe dafür gab es viele. Jeder vierte Betroffene musste zum Beispiel Schulden tilgen. Edda Castello, Expertin für Lebensversicherungen in der Verbraucherzentrale Hamburg, zeigt Verständnis: „Da stehen sich eine Anlage mit einer Rendite von 3 bis 4 Prozent und ein Kredit mit 13 bis 14 Prozent Zinsen gegenüber – eine einfache Rechnung!“ Castello kennt auch die Enttäuschung, wenn kündigungswillige Kunden von der Versicherung die Höhe des sogenannten „Rückkaufswertes“ erfahren: Manchmal gibt es bei vorzeitigem Ausstieg sogar weniger zurück, als der Kunde an Beiträgen eingezahlt hat. Denn von den Einzahlungen werden ja die Provision und andere Kosten abgezogen.

In den meisten Fällen gibt es aber eine bessere Lösung, als einfach zu kündigen. Folgende Varianten bieten sich an:

  • Vertrag beitragsfrei stellen Darauf hat man Anspruch – und es ist vor allem sinnvoll, wenn das Ende der Laufzeit schon naht. Der Vertrag wird dann später ganz normal abgewickelt und der Kunde kassiert die Schlussgewinne.
  • Vertrag verkaufen Seriöse Aufkäufer zahlen im Schnitt etwa 4 Prozent mehr als den Rückkaufswert. Sie führen den Vertrag dann auf eigene Rechnung weiter – für den Kunden bleibt bis zum Ablauf ein anteiliger Todesfallschutz erhalten. Die Zweitmarkt-Firmen übernehmen aber nicht jeden Vertrag. Und ihr Branchenverband (www.bvzl.de) rät dazu, vor dem Verkauf einer Police mehrere Angebote einzuholen.
  • Beiträge senken und/oder
  • Laufzeit verkürzen

Hier sollte man sich von der Versicherung einige Varianten schriftlich vorrechnen lassen. Geringerer Beitrag heißt natürlich auch: weniger Geld im Todes- oder Erlebensfall.

Achtung: Wurde der Vertrag bis Ende 2004 abgeschlossen, sollte auch die geänderte Gesamtlaufzeit nicht kürzer als zwölf Jahre sein – sonst geht die für solche Altverträge geltende Steuerfreiheit flöten.

Auch wegen dieses seit 2005 gestrichenen Steuervorteils raten Verbraucherschützer heute einmütig davon ab, eine Kapitallebensversicherung neu abzuschließen. Nach Abzug diverser Kosten etwa für den Todesfallschutz werde ja nur der „Sparanteil“ der Beiträge für den Kunden angelegt. Günstiger sei daher eine Aufteilung: Sparen für die Altersvorsorge einerseits – und andererseits eine preiswerte Risikolebensversicherung zur Absicherung der Familie.

Marlene Endruweit